Kostenerstattung durch die Krankenversicherung

In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht (SGB § 5).

Es gibt zwei unterschiedliche Versicherungstypen:
– Gesetzlich Versicherte
o freiwillig gesetzlich Versicherte
– Privat Versicherte
o Selbstständige, Freiberufler und Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze
o Staatliche Beamte – Beihilfeberechtigt z.B Lehrer, Polizei
o Privat Zusatzversicherte (zusätzliche Privatversicherung v.a. bei gesetzlich Versicherten)

Preise TRANSPARENT und NACHVOLLZIEHBAR

Informationen zur Preisgestaltung finden sie unter www.privatpreise.de



Privatpatient (mit Rezept)

Ihr Arzt hat bereits eine Diagnose gestellt und eine Therapie (Maßnahmen und Anzahl) vorgegeben.
Sie erhalten vorab eine Honorarvereinbarung, in der ich Sie über die Preise in Kenntnis setzen und Sie einen Behandlungsvertrag mit mir abschließen.
Hausbesuche müssen auf dem Rezept verordnet sein, um erstattet zu werden.
Sie erhalten nach Abschluss einer Therapieserie eine Rechnung zum Rezept, entsprechend der Verordnung und der vorher bekannten Preisen.
Inwieweit die Kosten von Ihrer jeweiligen Versicherung erstattet werden, können Sie vorab eigenständig bei Ihrer Versicherung erfragen.

Kassenpatient (mit ärztlicher Verordung)

Ihr Arzt hat für Sie eine Verordnung über ein bestimmtes Heilmittel im Hausbesuch ausgestellt. Dann melden Sie sich bitte innerhalb von 28 Tagen ab Austellungsdatum (bei dringendem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen) bei mir, um die erste Behandlung erfolgen zu lassen.

Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Ersttermin, die eine eingehende Anamnese und Befundung beinhaltet. Darauf basierend legen wir gemeinsam Ziele fest und entwickeln einen entsprechenden Therapieplan, passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen.

Prävention und Wellnessbehandlungen

Prävention und Wellnessbehandlungen sind reine Selbstzahlerleistungen und werden nicht von den Kassen erstattet.

Die Selbstzahlerpreise unterscheiden sich dahingehend, ob es bei der Behandlung um eine Präventionsbehandlung aus dem Heilmittelkatalog mit oder ohne Rezept oder um sogenannte Wellnessleistungen handelt, die nicht im Heilmittelkatalog enthalten sind. Der Unterschied entsteht durch gesetztlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer-Beträge.

Wenn Sie nicht wissen, wozu Ihre gewünschte Behandlung gehört, sprechen Sie mich gern vorher an.